Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung zur Wahrung des Friedens: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.“ Das tatsächliche Handeln der NATO, das… Weiterlesen ›