Sanktionspolitik bricht Völkerrecht!

Das inzwischen elfte anti-russische Sanktionspaket der EU-Kommisson und damit eben auch der Bundesregierung wurde in Dienst gestellt und dabei eher unaufgeregt abgesegnet. Wartete man noch zu Beginn dieser Sanktionsarie mit salbadernen Inszenierungen auf, geht dieses Prozedere derzeit eher schon routiniert propagandistisch aber mit viel Kriegsgeheul über die Bühne.

Das kommt zweifelsohne einem Stimmungsumschwung gleich und ist sicher auch darauf zurückzuführen, daß den Herrschaften in der EU-Kommission und der Bundesregierung längst der Effekt der Selbstschädigung aufgefallen sein dürfte. Denn im Resulatat haben die Sanktionen v.a. im Energiesektor und in der Nahrungsmittelindustrie ja ganz eindeutig und entscheidend Inflation, Rezession und Deindustriealisierung befödert wenn nicht gar überhaupt erst auf den Weg gebracht.

Ein ganz anderer Aspekt blieb in der von staatlich verordneter Russophobie geprägten ruhig gestellten Öffentlichkeit allerdings bisher kaum erwähnt. Unser Mitarbeiter Harald Kolbe hat sich in einem Beitrag unter o.g. Titel mit der rechtlichen Dimension von Sanktionspolitik beschäftigt. Er nennt viele Beispiele aus der jüngeren und aktuellen Geschichte, die zeigen, daß hier seitens der letzten beiden Bundesregierungen fortgesetzt ein Bruch des in der UNO verkündeten Völkerrechts passiert. Ausdrücklich möchten wir diesen Beitrag (vgl. hier)  zur Lektüre empfehlen.


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